1. Fahrbereitschaft
Die Fahrten werden bei
jedem Wetter durchgeführt.
Ausgenommen bei Hochwasser, Pegel Basel-Rheinhalle ab 790 cm,
aktueller Pegel und Tendenz
siehe unter Link Pegelstand und speziellen Gründen
siehe Punkt 2.
2. Ausnahmen
Bei Hochwassermarke 2
(Pegel Basel-Rheinhalle 790 cm)
wird die Schifffahrt eingestellt.
Den aktuellen Wasserstand erfahren Sie hier: PEGEL
Bis zum Wasserstand von 790 cm Pegel Rheinhalle
ist es den Schiffsführern überlassen, ob Sie die gebuchte Fahrt
aus sicherheitstechnischen Gründen absagen oder durchführen.
Dieser Entscheid wird spätestens 1 Stunde vor Fahrtantritt
bekanntgegeben und ist bindend.
Es entstehen bei einer Absage durch die Schiffsführer
für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten. Die Fahrt wird nach
gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert.
Bei technischen und/oder aus anderen Gründen kann die Fahrt
ebenfalls durch die Schiffsführer bis vor
Fahrtbeginn abgesagt werden.
Auch in diesem Fall entsteht für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten.
Die Fahrt wird nach
gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert.
Bei abgesagten Fahrten durch die Schiffsführer können in
keinem Fall
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gestellt werden!
Schleusenfahrten:
Bei Schleusenfahrten können wir in keinem
Fall die Garantie für eine
bestimmte Uhrzeit der Schleusung abgeben.
Nur an den Wochenenden werden seitens der Kraftwerke bestimmte
Schleusungszeiten veröffentlicht die im Normalfall auch eingehalten werden
können,
jedoch sind diese Zeiten ebenfalls unverbindlich!
3. Abmeldung/Annullation bereits gebuchter Fahrten:
Abmeldungen, resp.
Annullation bis 15 Tage vor
der bereits gebuchten Fahrt werden
mit Pauschal 50% des gebuchten Betrages
(inkl. Catering) in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt. resp. Annullation später
als 15 Tage vor der Fahrt
werden für Umtriebe und zur Deckung des Fahrpreises
zusätzlich folgende Annullation Gebühren (inkl. Catering) berechnet:
14 bis 8 Tage vor
Fahrtantritt 80%
7 bis 4 Tage vor Fahrtantritt 90%
3 bis 1 Tage vor Fahrtantritt 100%
Nichterscheinen am
Abfahrtsort am Abreisetag wird ebenfalls mit dem vollen Preis
der gebuchten Fahrt (inkl. Catering) berechnet.
4. Bezahlung
Die Fahrpreise sowie Catering
sind jeweils in Bar am Ende des Arrangements zu bezahlen.
Ausnahmen nur bei spezieller und schriftlicher Vereinbarung bei der Buchung!
Für Faktura, Porto, Telefonspesen etc. werden bei Rechnungsstellung pauschal Fr. 20.-
fakturiert.
Rechnungen sind innert 10 Tagen (Bank- und Postspesen zu Lasten des
Auftraggebers) netto nach Erhalt zahlbar, danach entstehen
Mahngebühren!
Bei Zahlungsverzug berechnen wir:
Ab Versanddatum der 1.
Mahnung betragen die Mahnspesen Fr. 20.-
Ab Versanddatum der 2. Mahnung
betragen die Mahnspesen Fr. 50.-
Es wird keine 3. Mahnung versendet, es
entstehen in der Folge
die ordentlichen Betreibungskosten inkl. Zinsen!
Bei von uns organisierten Arrangements mit Restaurants/Hotels und anderen
externen Dienstleistungen wird
für die Organisation/Zeitaufwand, Telefon und Faxspesen, sowie Rechnungsstellung,
eine Aufwandsentschädigung von 10% (oder nach Aufwand)
auf die Originalrechnung des jeweiligen Dienstleistungsanbieters
berechnet.
Zapfengeld:
Bei
selbst mitgebrachten Getränken für den Apéro (nur nach Absprache mit uns) berechnen wir
für den entgangenen Umsatz ein Zapfengeld von Fr. 5.- pro Person, bei selbst
mitgebrachten Getränken für
den Apéro und den Hauptgang berechnen wir ein
Zapfengeld von Fr. 10.- pro Person.
Bei
Getränken und Speisen (auch Snacks) Fr. 10.- pro Person, jeweils zusätzlich zum
vereinbarten Fahrpreis.
5. Wartezeit
Bei nicht pünktlichem
Erscheinen berechnen wir für die Wartezeit
Fr. 160.- pro Stunde zwischen 08:00 - 19:00 Uhr
(Toleranz bis 10 Minuten, es wird jeweils auf die nächste folgende viertel
Stunde aufgerundet)
Nach 21:00 Uhr gilt der Stundenansatz von Fr. 176.- pro Rhytaxi und
Stunde. (Inkl. 10% Nachtzuschlag)
Die Rhytaxi Basel GmbH kann die gebuchte
Fahrzeit
bei verspätetem Erscheinen des Kunden um die verspätete Zeit
kürzen, oder nach Absprache gegen Aufpreis verlängern.
6. Offerten
Offensichtliche
Irrtümer/Fehler in der Offertstellung berechtigen den Kunden nicht allenfalls
Kürzungen vorzunehmen.
Offerten auf verlangen,
die über das übliche Rhytaxi Programm Aufwand verursachen, wie z.B.
das einholen von Offerten von zusätzlichen Dienstleistungen, oder die
Organisation von Mehrtägigen Anlässen,
werden bei nicht buchen des Arrangements nach Aufwand verrechnet. Der Ansatz
beträgt Fr. 120.- pro Stunde für unseren Aufwand.
Unsere Offerten sind ohne
schriftliche Vereinbarung 7 Tage ab Versendedatum per Email gültig.
7. Versicherung
Es ist Sache der Teilnehmer
sich ausreichend zu versichern.
Die
Rhytaxi Basel GmbH ist gem. den allgemeinen Transportbedingungen
für die gewerbliche Personenschifffahrt in der Schweiz
ausreichend versichert.
Für verloren gegangene Gegenstände aller Art kann
keine Haftung übernommen werden.
8. Diverses
Bei
Grenzüberschreitenden Fahrten ist eine gültige ID oder ein Pass mitzuführen!
Pro Rhytaxi dürfen nicht mehr als 12 Personen mitfahren!
Art. 7 Abs. 3 der BSV vermerkt hier, dass
auf Vergnügunsschiffen wenn es
die Platzverhältinisse zulassen 3 Kinder unter 12 Jahren als zwei Erwachsene
gerechnet werden können.
Das Rhytaxi gilt nicht als Vergnügungsschiff.
Somit gilt.
Auch ein Kleinkind wird als vollwertiger Fahrgast gezählt!
9. Gültigkeit