1. Fahrbereitschaft
Die Fahrten werden bei
jedem Wetter durchgeführt.
Ausgenommen bei Hochwasser, Pegel Rheinfelden 430 cm, resp. Pegel Rheinhalle 790
cm
siehe unter Links Pegelstand und speziellen Gründen
siehe Punkt 2.
2. Ausnahmen
Bei Hochwassermarke 2
(Pegel Rheinfelden 430 cm, resp. Pegel Rheinhalle 790 cm)
wird die Schifffahrt eingestellt.
Den aktuellen Wasserstand erfahren Sie hier: PEGEL
Bis zum Wasserstand von 430 cm Pegel Rheinfelden
ist es den Schiffsführern überlassen, ob Sie die gebuchte Fahrt
aus sicherheitstechnischen Gründen absagen oder durchführen.
Dieser Entscheid wird spätestens 1 Stunde vor Fahrtantritt
bekanntgegeben und ist bindend.
Es entstehen bei einer Absage durch die Schiffsführer
für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten. Die Fahrt wird nach
gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert.
Bei technischen und/oder aus anderen Gründen kann die Fahrt
ebenfalls durch die Schiffsführer bis vor
Fahrtbeginn abgesagt werden.
Auch in diesem Fall entsteht für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten.
Die Fahrt wird nach
gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert.
Bei abgesagten Fahrten durch die Schiffsführer können in
keinem Fall
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gestellt werden!
Schleusenfahrten:
Bei Schleusenfahrten können wir in keinem
Fall die Garantie für eine
bestimmte Uhrzeit der Schleusung abgeben.
Nur an den Wochenenden werden seitens der Kraftwerke bestimmte
Schleusungszeiten veröffentlicht die im Normalfall auch eingehalten werden
können,
jedoch sind diese Zeiten ebenfalls unverbindlich!
3. ABMELDUNG bereits gebuchter Fahrten:
Abmeldungen bis 15 Tage vor
der bereits gebuchten Fahrt werden mit Pauschal 50% des gebuchten Betrages
(inkl. Catering) in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt später
als 15 Tage vor der Fahrt werden für Umtriebe zur Deckung des Fahrpreises
zusätzlich folgende Annullation Gebühren (inkl. Catering) berechnet:
14 bis 8 Tage vor
Fahrtantritt 60%
7 bis 4 Tage vor Fahrtantritt 80%
3 bis 1 Tage vor Fahrtantritt 90%
Nichterscheinen am
Abfahrtsort am Abreisetag wird mit dem vollen Preis
der gebuchten Fahrt (inkl. Catering) berechnet.
4. Bezahlung
Die Fahrpreise sowie Catering
sind jeweils in Bar am Ende des Arrangements zu bezahlen.
Ausnahmen nur bei spezieller und schriftlicher Vereinbarung bei der Buchung!
Für Faktura, Porto, Telefonspesen werden bei Rechnungsstellung pauschal Fr. 20.-
fakturiert.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar.
Bei von uns organisierten Arrangements mit Restaurants/Hotels und anderen
externen Dienstleistungen wird
für die Organisation/Zeitaufwand, Telefon und Faxspesen, sowie Rechnungsstellung,
eine Aufwandsentschädigung von 10% (oder nach Aufwand)
auf die Originalrechnung des jeweiligen Dienstleistungsanbieters
berechnet.
5. Wartezeit
Bei nicht pünktlichem
Erscheinen berechnen wir für die Wartezeit
Fr. 160.- pro Stunde zwischen 08:00 - 19:00 Uhr
(Toleranz bis 10 Minuten)
Nach 19:00 Uhr gilt der Stundenansatz von Fr. 176.- pro Rhytaxi und
Stunde. (Inkl. 10% Nachtzuschlag)
6. Offerten
Offerten auf verlangen,
die über das übliche Rhytaxi Programm Aufwand verursachen, wie z.B.
das einholen von Offerten von zusätzlichen Dienstleistungen, oder die
Organisation von Mehrtägigen Anlässen,
werden bei nicht buchen des Arrangements nach Aufwand verrechnet. Der Ansatz
beträgt Fr. 120.- pro Stunde Aufwand.
7. Versicherung
Es ist Sache der Teilnehmer
sich ausreichend zu versichern.
Rhytaxi Basel GmbH ist gem. den allgemeinen Transportbedingungen
für die gewerbliche Personenschifffahrt in der Schweiz
ausreichend versichert.
Für verloren gegangene Gegenstände aller Art kann
keine Haftung übernommen werden.
8. Gültigkeit
Mit Buchung einer Fahrt
akzeptiert die Vertragspartei diese AGB.
Diese Allgemeinen Transportbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung
von Rhytaxi Basel GmbH abgeändert werden. Es ist Sache der Teilnehmer
am Tag der Abfahrt diese AGB auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen.