Rhytaxi Basel GmbH
Allgemeine Transportbedingungen:

1. Fahrbereitschaft 

Die Fahrten werden bei jedem Wetter durchgeführt.
Ausgenommen bei Hochwasser, Pegel Basel-Rheinhalle ab 790 cm,
aktueller Pegel und Tendenz siehe unter Link Pegelstand und speziellen Gründen
siehe Punkt 2.

2.  Ausnahmen

Bei Hochwassermarke 2 (Pegel Basel-Rheinhalle 790 cm)
wird die Schifffahrt eingestellt.
Den aktuellen Wasserstand erfahren Sie hier: PEGEL
Bis zum Wasserstand von 790 cm Pegel Rheinhalle
ist es den Schiffsführern überlassen, ob Sie die gebuchte Fahrt
aus sicherheitstechnischen Gründen absagen oder durchführen.
Dieser Entscheid wird spätestens 1 Stunde vor Fahrtantritt
bekanntgegeben und ist bindend.
Es entstehen bei einer Absage durch die Schiffsführer
für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten. Die Fahrt wird nach
gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert.
Bei technischen und/oder aus anderen Gründen kann die Fahrt
ebenfalls durch die Schiffsführer bis vor Fahrtbeginn abgesagt werden.
Auch in diesem Fall entsteht für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten. 
Die Fahrt wird nach gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert.
Bei abgesagten Fahrten durch die Schiffsführer können in keinem Fall
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gestellt werden!

Schleusenfahrten:
Bei Schleusenfahrten können wir in keinem Fall die Garantie für eine
bestimmte Uhrzeit der Schleusung abgeben.
Nur an den Wochenenden werden seitens der Kraftwerke bestimmte
Schleusungszeiten veröffentlicht die im Normalfall auch eingehalten werden können,
jedoch sind diese Zeiten ebenfalls unverbindlich!

3. Abmeldung/Annullation bereits gebuchter Fahrten:

Abmeldungen, resp. Annullation bis 15 Tage vor der bereits gebuchten Fahrt werden
mit Pauschal 50% des gebuchten Betrages (inkl. Catering) in Rechnung gestellt.
Bei einem Rücktritt. resp. Annullation später als 15 Tage vor der Fahrt
werden für Umtriebe und zur Deckung des Fahrpreises
zusätzlich folgende Annullation Gebühren (inkl. Catering) berechnet:
14 bis 8 Tage vor Fahrtantritt 80%
7 bis 4 Tage vor Fahrtantritt 90%
3 bis 1 Tage vor Fahrtantritt 100%
Nichterscheinen am Abfahrtsort am Abreisetag wird ebenfalls mit dem vollen Preis
der gebuchten Fahrt (inkl. Catering) berechnet.

4. Bezahlung

Die Fahrpreise sowie Catering sind jeweils in Bar am Ende des Arrangements zu bezahlen.
Ausnahmen nur bei spezieller und schriftlicher Vereinbarung bei der Buchung!
Für Faktura, Porto, Telefonspesen etc. werden bei Rechnungsstellung pauschal Fr. 20.- fakturiert.
Rechnungen sind innert 10 Tagen (Bank- und Postspesen zu Lasten des Auftraggebers) netto nach Erhalt zahlbar, danach entstehen Mahngebühren!
Bei Zahlungsverzug berechnen wir:
Ab Versanddatum der 1. Mahnung betragen die Mahnspesen Fr. 20.-
Ab Versanddatum der 2. Mahnung betragen die Mahnspesen Fr. 50.-
Es wird keine 3. Mahnung versendet, es entstehen in der Folge
die ordentlichen Betreibungskosten inkl. Zinsen!

Bei von uns organisierten Arrangements mit Restaurants/Hotels und anderen externen Dienstleistungen wird für die Organisation/Zeitaufwand, Telefon und Faxspesen, sowie Rechnungsstellung,
eine Aufwandsentschädigung von 10% (oder nach Aufwand)
auf die Originalrechnung des je
weiligen Dienstleistungsanbieters berechnet.

Zapfengeld:
Bei selbst mitgebrachten Getränken für den Apéro (nur nach Absprache mit uns) berechnen wir
für den entgangenen Umsatz ein Zapfengeld von Fr. 5.- pro Person, bei selbst mitgebrachten Getränken für
den Apéro und den Hauptgang berechnen wir ein Zapfengeld von Fr. 10.- pro Person.
Bei Getränken und Speisen (auch Snacks) Fr. 10.- pro Person, jeweils zusätzlich zum vereinbarten Fahrpreis.

5. Wartezeit

Bei nicht pünktlichem Erscheinen berechnen wir für die Wartezeit
Fr. 160.- pro Stunde zwischen 08:00 - 19:00 Uhr
(Toleranz bis 10 Minuten, es wird jeweils auf die nächste folgende viertel Stunde aufgerundet)
Nach 21:00 Uhr gilt der Stundenansatz von Fr. 176.- pro Rhytaxi und Stunde. (Inkl. 10% Nachtzuschlag)
Die Rhytaxi Basel GmbH kann die gebuchte Fahrzeit
bei verspätetem Erscheinen des Kunden um die verspätete Zeit kürzen, oder nach Absprache gegen Aufpreis verlängern.

6. Offerten

Offensichtliche Irrtümer/Fehler in der Offertstellung berechtigen den Kunden nicht allenfalls Kürzungen vorzunehmen.
Offerten auf verlangen, die über das übliche Rhytaxi Programm Aufwand verursachen, wie z.B.
das einholen von Offerten von zusätzlichen Dienstleistungen, oder die Organisation von Mehrtägigen Anlässen,
werden bei nicht buchen des Arrangements nach Aufwand verrechnet. Der Ansatz beträgt Fr. 120.- pro Stunde für unseren Aufwand.
Unsere Offerten sind ohne schriftliche Vereinbarung 7 Tage ab Versendedatum per Email gültig.

7. Versicherung

Es ist Sache der Teilnehmer sich ausreichend zu versichern.
Die Rhytaxi Basel GmbH ist gem. den allgemeinen Transportbedingungen
für die gewerbliche Personenschifffahrt in der Schweiz
ausreichend versichert.
Für verloren gegangene Gegenstände aller Art kann
keine Haftung übernommen werden.

8. Diverses

Bei Grenzüberschreitenden Fahrten ist eine gültige ID oder ein Pass mitzuführen!
Pro Rhytaxi dürfen nicht mehr als 12 Personen mitfahren!
Art. 7 Abs. 3 der BSV  vermerkt hier, dass
auf Vergnügunsschiffen wenn es die Platzverhältinisse zulassen 3 Kinder unter 12 Jahren als zwei Erwachsene gerechnet werden können.

Das Rhytaxi gilt nicht als Vergnügungsschiff.

Somit gilt.
Auch ein Kleinkind wird als vollwertiger Fahrgast gezählt!

9. Gültigkeit

Mit Buchung einer Fahrt per Mail/Telefon oder persönlich, akzeptiert die Vertragspartei diese AGB.
Die Rhytaxi Basel GmbH akzeptiert keine AGB von Dritten!
Diese Allgemeinen Transportbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung
von Rhytaxi Basel GmbH abgeändert werden. Es ist Sache der Teilnehmer
am Tag der Abfahrt diese AGB auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Letzte Änderung/Mutation am 26. November 2014, (einfügen von Punkt 8 Diverses, Anzahl Personen auf dem Rheintaxi)

Rhytaxi Basel GmbH
Geschäftsführer:
René Didden